Ein Arbeitsunfall beschreibt grundlegend, den Unfall eines Beschäftigten bei:
- Der betrieblichen Tätigkeit (§8 SGB VII),
- ärztlichen Behandlungen durch Arbeitsschutzvorschriften (§2 SGB VII),
- Beschaffung, Verwahrung und Erneuerung von Arbeitsmitteln (§8 SGB VII) , sowie
- betrieblichen Veranstaltungen (§8 SGB VII)
Doch wann beginnt und endet die betriebliche Tätigkeit bezogen auf Arbeitsunfälle? Hierbei berücksichtigt man den Begriff des Wegeunfalls. Dieser beschreibt einen Arbeitsunfall auf einem mit der betrieblichen Tätigkeit zusammenhängenden Weg. Versichert über die Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers ist der direkte Weg zur und von der Betriebsstätte, zur und von der Außentür des Wohnhauses. Der direkte Weg muss nicht immer der kürzeste Weg sein, sondern es kann auch der schnellste oder sicherste Weg sein. Ein weiterer Sonderfall ist der Dienstwegeunfall, dieser beschreibt einen Arbeitsunfall auf einem durch den Arbeitgeber angeordneten Weg.
Die häufigste Ursache für einen Arbeitsunfall sind nach wie vor simple Stolperfallen. Dies mag unscheinbar und nahezu lächerlich klingen, doch wenn wir mal ganz ehrlich zu uns selbst sind, passiert das nicht nur den etwas Tollpatschigeren unter uns, regelmäßig. Auch wenn hierbei der Großteil ohne Verletzung abläuft, kann es schnell mal passieren, dass man sich hierbei den Knöchel verknackst, im Fallen den Arm bricht, etc. Daher achten Sie in Zukunft auf die häufigsten Ursachen:
- Unachtsamkeit
- Mangelnde Ordnung in den Verkehrswegen (herumstehende Gegenstände, Aktenberge, etc.)
- Ungeeignetes Schuhwerk
- Bodenverschmutzungen und Rutschfallen (Kaffee verschüttet)
- Handlauf an der Treppe nicht genutzt
- Schublade des Rollcontainers offenstehen gelassen
- Kabelsalat unter dem Schreibtisch
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