In unserem Joballtag als Personalberater geht es häufig um das Thema Neuanfang, Bewerbungsgespräche und Vertragsabschlüsse – doch sobald die Tinte auf dem Papier getrocknet ist, kommt dann sehr oft die Frage auf: „Wie kündige ich meinem alten Arbeitgeber?“
In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, warum Menschen Ihren Arbeitsplatz kündigen, wie Sie sich am besten auf eine Kündigung vorbereiten und was Sie zu beachten haben.
Aus welchen Gründen kündigen Menschen Ihren Job?
Der McKinsey-Studie „Great Attrition“ (09/22) zufolge, denkt knapp ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer an eine Kündigung – befragt wurden dafür rund 16.000 Arbeitnehmer in neun europäischen Ländern, darunter 1.286 in Deutschland. Die drei wichtigsten Gründe für Kündigungen waren dabei:
- Unzureichende Vergütung (36%)
- Unzufriedenheit mit den Führungskräften (36%)
- Mangel an beruflicher Entwicklung und Beförderung (34%)
Ich bin gerade unzufrieden und nun?
Bevor wir einen Bewerbungsprozess mit einer Person starten, ist es uns ein großes Anliegen zu verstehen, warum die Person offen für eine Veränderung ist und wie lange dieses Gefühl schon anhält. Gute und schlechte Tage gehören zu jedem Arbeitsverhältnis dazu und sind nicht per se ein Kündigungsgrund. Daher wäre unser erster Tipp, setzen Sie sich damit auseinander, WARUM Sie unzufrieden sind, und suchen Sie intern ein Gespräch!
Auch wenn man meinen könnte, dass es uns als Personalberater schadet, wenn hoch qualifizierte Kandidaten zunächst noch ein Gespräch mit ihrem Chef suchen, sehen wir das anders. Zum einen wäre es viel ärgerlicher, wenn der Kandidat bereits ein Angebot von einem unserer Kunden vorliegen hat und dann das Gespräch sucht; zum anderen heißt ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten noch nicht, dass sich die Situation lösen lässt. Und sollte sich die Situation ändern lassen, freuen wir uns für den Bewerber – immerhin wollen wir nur Menschen helfen, die auch wirklich unzufrieden sind und einen neuen Job suchen.
.. Weiter in unserem Gedankenexperiment. Sind Sie nun also unzufrieden in Ihrem Job, was nun?
Kündigungsfrist berechnen
BEVOR Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder Ihren Job kündigen, schauen Sie bitte in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag und beachten Sie die angegebene Kündigungsfrist. Wird nur auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, dann lautet diese nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Aber Achtung (!), das kann auch an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt sein.
Wenn Ihre Kündigungsfrist an Ihre Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist, dann wird sie wie folgt berechnet (Kleiner Tipp: Lehrjahre gehören nicht dazu):
Dauer der Beschäftigung | Kündigungsfrist |
Probezeit 0-6 Monate | 2 Wochen, täglich |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Kommunikation Ihrer Kündigung
Nach § 623 BGB ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich erfolgt. Eine elektronische Form via E-Mail, SMS, WhatsApp o. Ä. oder eine mündliche Form ist daher unwirksam. Eine schriftliche Kündigung aufzusetzen ist allerdings sehr einfach. Dafür reicht Ihr vollständiger Name, die Firmenanschrift, der Betreff „Kündigung“ und eine Formulierung mit „hiermit kündige ich“ o. Ä. (es geht um eine eindeutige Kündigungsabsicht), sowie eine eigenhändige Unterschrift.
Unsere Empfehlung: Geben Sie die Kündigung am besten persönlich bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung ab. Dann bitten Sie auf einer Kopie der Kündigung um eine Eingangsbestätigung mit Stempel, Datum und Unterschrift – denn der Eingang entscheidet, wann die Kündigung wirksam ist. Natürlich können Sie aber auch die Kündigung via Einschreiben senden, sollte es nicht möglich sein, diese persönlich einzureichen.
Weiterer Tipp: Sprechen Sie erst mit Ihrem Vorgesetzten und reichen Sie dann die Kündigung ein.
Wenn Sie eine Kündigungsvorlage wünschen, schreiben Sie uns einfach eine Mail an moin@sdc22.de. Gerne senden wir Ihnen diese kostenfrei und unverbindlich zu.
Gekündigt und nun?
Kalkulieren Sie Ihren Resturlaub + Überstunden
Je nachdem wann Sie kündigen und wie viel Urlaubsanspruch Sie bis dato noch haben, kann es sein, dass Ihnen noch Resturlaub zu steht. Den können Sie zum Beispiel kurz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen und somit Ihren Abschied vorziehen. Oder Sie lassen sich die Überstunden ausbezahlen.
Dasselbe gilt auch für Ihre Überstunden. Je nachdem, wie bei Ihnen die interne Regel ausschaut, können Sie ggf. auch noch ein paar Tage früher Ihren Schreibtisch räumen.
Arbeitszeugnis anfordern
Sobald Ihre Anstellung endet, haben Sie laut § 630 BGB und § 109 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis – dazu haben wir bereits einen Blogbeitrag verfasst: https://www.sdc22.de/so-entziffern-sie-ihr-arbeitszeugnis/
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen, das klar und verständlich formuliert ist und eine wahrheitsgemäße sowie wohlwollende Beurteilung enthält. Deshalb empfehlen wir Ihnen, bereits in Ihrem Kündigungsschreiben ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufordern („Hiermit bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ.“). Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in Bewerbungsprozessen aussagekräftiger und wird immer gerne gesehen.
Danke sagen
Natürlich kündigen Sie Ihren Arbeitsplatz nur, weil Sie woanders eine Verbesserung Ihrer Situation erwarten, dennoch gilt: man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Daher ist unser persönlicher Rat: gehen Sie, sofern Sie es ihrerseits steuern können, immer positiv auseinander. Bedanken Sie sich für die schöne Zeit und wünschen Sie Ihren Kolleg*innen weiterhin alles Gute.
Wie Sie sehen, ist das Thema Kündigung gar nicht so komplex, wie Sie es vielleicht vermutet haben. Vielleicht hilft es Ihnen daran zu denken, dass andere es auch bereits geschafft haben und eine berufliche Veränderung einzugehen etwas ganz Normales ist. Wenn Sie hierzu noch Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.
Ihre Salomon & Dackermann Consulting GmbH & Co. KG