Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis – geregelt wird das über den §109 der Gewerbeordnung. Die Erteilung eines Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen, d.h. das Zeugnis muss auf Papier erfasst und unterschrieben sein.

Das bedeutet aber nicht, dass jeder Arbeitgeber dies automatisch ausstellt. Daher sollten Sie als Arbeitnehmer*in unbedingt darauf achten, dass Sie das Zeugnis aktiv einfordern und nicht in Vergessenheit geraten lassen. Doch was zeichnet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus?

  • Für wen wurde das Arbeitszeugnis ausgestellt? Vollständiger Name und Geburtsdatum
  • In welchem Zeitraum war die Person in dem Unternehmen beschäftigt?
  • Welche Position/ Funktion und Aufgabe hatte die Person im Unternehmen?
  • Wie hat der/die Mitarbeiter/in diese Funktion erfüllt?
  • Über welche Fähigkeiten verfügt die Person? Welche Kompetenzen konnten zusätzlich erworben oder weiter ausgebaut werden?
  • Wie war das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleg*innen?
  • Datum, Ort, Name und Position des Ausstellers sowie eine Unterschrift

Die Geheimcodes des Arbeitszeugnisses

Jedes Arbeitszeugnis muss wohlwollend verfasst sein und es den Arbeitnehmer*innen erleichtern, wieder eine neue Anstellung zu finden. Folgende sechs Grundsätze gelten hierbei:

Ein Zeugnis muss:

  1. Wahr sein
  2. Wohlwollend formuliert sein
  3. Vollständig und
  4. Einheitlich sowie
  5. Individuell abgefasst
  6. Und klar formuliert sein

Vgl. Janssen, Susanne: Die Zeugnispflicht des Arbeitgebers, S. 71 ff.

Oftmals wird von Arbeitnehmer*innen nur darauf gepocht, dass das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein muss. Allerdings geht die Wahrheitspflicht vor, d.h. der/die Arbeitnehmer*in hat das Recht auf ein objektiv wahres Zeugnis, was nicht zwangsläufig mit mit einem guten Arbeitszeugnis gleichzustellen sein muss. Negative Aspekte dürfen und müssen unter Umständen erwähnt werden, allerdings nur, wenn diese auch für das Zeugnis relevant sind. Zudem dürfen negative Aspekte auch nicht schonungslos ehrlich formuliert sein, sondern müssen sich dennoch dem Grundsatz des Wollwollens unterordnen.

Tipp: Sollten Sie durch Ihren ehemaligen Arbeitgeber ein in ihren Augen nicht wohlwollendes Zeugnis erhalten, dann hilft es meistens, hierüber einfach noch mal ins Gespräch zu gehen.

Die wesentliche Bewertung des Arbeitszeugnisses erfolgt dem klassischen Schulbenotungssystem – Sie finden in den Formulierungen eine Bewertung zwischen den Noten 1 und 6.

Beispiele für die Gesamtbewertung:

  • Sehr gut: Wir waren mit den Leistungen von Herrn/ Frau XXX stets außerordentlich zufrieden. Herr/Frau XXX hat die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • Gut: Herr/ Frau XXX arbeitete stets zuverlässig und äußerst gewissenhaft. Herr/ Frau XXX arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • Befriedigend: Herr/ Frau XXX hat seine/ ihre Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit absolviert. Herr/ Frau XXX hat die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • Ausreichend: Herr/ Frau XXX hat seine Aufgaben zufriedenstellend erledigt.
  • Mangelhaft: Herr/ Frau XXX hat die Aufgaben zum großen Teil/ im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. Er/ Sie hat seine Aufgaben weitgehend zufriedenstellend bearbeitet.
  • Ungenügend: Herr/ Frau XXX war stets bemüht, die Aufgaben zu erfüllen. Herr/ Frau XXX hat seine/ ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht.

Die Formulierungen der einzelnen Noten-Codes unterscheiden sich teilweise nur in Nuancen und machen gleichzeitig einen großen Unterschied zwischen einem 1er- und 6er-Zeugnis.

Die Schlussformel

Wie auch bei Argumentationen in der Schule hat auch die Schlussformel im Arbeitszeugnis als Abschluss eine besondere Bedeutung und bleibt natürlich in den Köpfen des Lesers hängen. Die Schlussformel kann den positiven Gesamteindruck eines Zeugnisses nochmal verstärken bzw. abrunden oder den vorangegangenen Text in Zweifel ziehen.

Die Schlussformel enthält i.d.R. vier Teile:

  1. Den Grund für die Trennung des Unternehmens vom Mitarbeiter
  2. Eine Danksagung für die Zusammenarbeit
  3. Das Bedauern über die Trennung
  4. Wünsche für die Zukunft

Bei dem Grund der Trennung müssen Arbeitnehmer*innen aufpassen, dass die Formulierung nicht lautet „im gegenseitigen Einverständnis“ – das würde auf eine wohlwollende Formulierung hindeuten, die die Kündigung durch den Arbeitgeber „verschleiern“ soll.

Fehlt der Dank in der Schlussformel, wird der Leser des Zeugnisses sicherlich darüber stolpern und dies ggf. dem Arbeitnehmer negativ auslegen.

Auch die Formulierung über das Bedauern kann sehr unterschiedlich formuliert sein. Ein großes Bedauern bringt zum Ausdruck, dass das Unternehmen den/die Mitarbeiter*in nur ungern gehen lässt.

Idealerweise endet das Zeugnis mit „weiterhin viel Erfolg“. Dies bringt zum Ausdruck, dass die letzte Anstellung erfolgreich war. Wird der/dem Arbeitnehmer*in z.B. Gesundheit gewünscht, kann dies darauf hindeuten, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund von Krankheit endet oder der Mitarbeiter in der Vergangenheit viele Krankheitstage hatte.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem qualifizierten sowie aussagekräftigen Arbeitszeugnis!

Ihre Salomon & Dackermann Consulting GmbH & Co. KG